Das Landratsamt begründet die Verkürzung der Katzenausgangssperre um etwa drei Wochen mit dem Wetter – Das Brutgeschehen und die Entwicklung der Jungvögel der Haubenlerche seien bereits so weit vorangeschritten, dass man die Katzenausgangssperre verkürzen könne. Es sei Stand jetzt keine wesentliche Gefährdung der Jungvögel mehr durch freilaufende Katzen zu erwarten, so die Behörde. Zum Schutz der Haubenlerche hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes im vergangenen Jahr die entsprechende Verordnung für einen Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf verhängt. Demnach war der Freigang von Katzen im Süden der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils von April bis Ende August durch Katzenhalter zu unterbinden. Die Verfügung an sich bleibt in Kraft und gilt nächstes Jahr wieder ab April.
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