Die Initiative für ein Volksbegehren gegen Gendersprache in Behörden will ihre Klage beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückziehen. Ein entsprechendes Schreiben an das Gericht veröffentlichte Initiator Klaus Hekking aus Heidelberg am Sonntag. Bereits in den vergangenen Tagen hatte der Rechtsanwalt die Rücknahme der Klage angekündigt.
Das Schreiben an das Gericht trägt das Datum vom Montag, 8. April. Darin zählt Hekking mehrere Gründe für die Klage-Rücknahme auf, unter anderem einen Kabinettsbeschluss vom 30. Januar. Die Initiatoren hätten "die von ihnen verfolgten Ziele im Wesentlichen erreicht", heißt es weiter. Die grün-schwarze Landesregierung hatte Ende Januar in dem Streit um ein Genderverbot für Landesbehörden eine Lösung verkündet.
Die BW-Landesregierung hat im Streit um das von der CDU geforderte Genderverbot im Januar 2023 eine Lösung gefunden - so hat SWR Aktuell Baden-Württemberg berichtet:
Das Kabinett habe mit einem Beschluss klargestellt, dass die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einhalte, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) damals. Hekking zeigte sich zufrieden, wollte sich aber wegen der Klage noch mit seinen Mitstreitern beraten.
Hekking zufrieden: Beschluss zum Gendern an Schulen in BW umgesetzt
Hekking schreibt als weitere Gründe für die Rücknahme der Klage unter anderem, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift im Intranet des Landes veröffentlicht worden und damit verbindlich für alle Landesbehörden sei. Zudem habe das Kultusministerium im März mitgeteilt, dass der Beschluss auch an den Schulen des Landes umgesetzt werde.
Auch zeige sich auf verschiedenen Internetseiten bereits, dass Behörden des Landes damit begonnen hätten, die Gendersprache aus Veröffentlichungen zu entfernen. Die Initiatoren hatten mithilfe eines Volksbegehrens erreichen wollen, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten.
Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren aber aus formalen Gründen abgelehnt und die Initiative daraufhin Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Aus formalen und inhaltlichen Gründen BW-Innenministerium stoppt Volksbegehren gegen "Genderpflicht"
Gegen Schreibweisen wie Lehrer*in in Behörden und Schulen im Land hatte eine Initiative ausreichend Unterschriften gesammelt. Das Innenministerium lehnte den Antrag dennoch ab.
Rat für Rechtschreibung entschied gegen Genderzeichen
Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei "Lehrer*innen" ist eine Möglichkeit.
Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft.