In dem Prozess geht es in zweiter Instanz um die Ausstellung unrichtiger Corona-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht durch die angeklagte Weinheimer Ärztin. Das Gericht um den Vorsitzenden Dr. Hirsch hat für das öffentliche Verfahren angeordnet, dass die Personalausweise der Prozessbesucher eingescannt werden. Zusätzlich wird das Gepäck durchleuchtet, es gibt einen Körperscanner und Leibesvisitationen. Die Anordnung des Gerichts, die Personalausweise einzuscannen, ist von der Verteidigung mehrfach als unüblich gerügt worden. Es könne den Ausschluss einer Teilöffentlichkeit bewirken. Das Gericht hat heute diese Anordnung aber bestätigt. Die Verteidiger haben deshalb einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Strafkammer am Landgericht Mannheim gestellt,
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