Wie die Stadt am Freitag mitteilte, habe sie in dieser Woche in zwei Fällen erneut Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben.
Auslöser dieser Klage war laut Stadt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe das Heidelberger Baurechtsamt angewiesen hatte, bis zum 14.10. eine Baugenehmigung zu erteilen. Eine Genehmigung zum Umbau für den Maßregelvollzug.
Heidelberg sieht städtische Planungshoheit verletzt
Die Stadt lässt aber nicht locker und will die Nutzung des ehemaligen Gefängnisses für den Maßregelvollzug mit allen juristischen Mitteln verhindern. Nach Ansicht der Stadt verletzt das Regierungspräsidium erneut die städtische Planungshoheit. Das Gleiche gelte für die Entscheidung der Karlsruher Behörde, wonach das Land auch ohne Baugenehmigung umfangreiche Umbauarbeiten im "Faulen Pelz" durchführen darf.
Streit vor Verwaltungsgericht zwischen Stadt und Land Ex-Gefängnis "Fauler Pelz": Niederlage für Stadt Heidelberg
Der Streit um die Nutzung des ehemaligen Heidelberger Gefängnisses "Fauler Pelz" geht weiter. Jetzt hat die Stadt eine weitere juristische Niederlage erlitten.
Nach Ansicht der Stadt haben die Klagen aufschiebende Wirkung, der Umbau müsste also bis zu einer Entscheidung vertagt werden. Der "Faule Pelz" sei seit Jahren als Erweiterung für die Universität vorgesehen, so die Stadt.