Im Berufungsprozess um einen mutmaßlich antisemitischen Vorfall bei einer Feier der damaligen Burschenschaft Normannia (heute "Cimbria") in Heidelberg hat das Heidelberger Landgericht die Bewährungsstrafen des Amtsgerichts von 2022 bestätigt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die Angeklagten einen 25-jährigen Gast mit Gürteln geschlagen hatten. Zudem soll er wegen seiner jüdischen Großmutter antisemitisch beleidigt und bloßgestellt worden sein. Das Urteil lautet acht Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Beleidigung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Eine Revision sei möglich.
Die Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten im Berufungsprozess jeweils Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht gebe es keine belastbaren Zeugenaussagen und selbst der Geschädigte habe sich widersprochen. Hinzu komme, dass die Erinnerungen aufgrund des vielen Alkohols, der im Spiel war, getrübt seien.
Staatsanwaltschaft: Acht Monate auf Bewährung
Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er sehe den Vorwurf der Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer persönlicher Herabwürdigung als erwiesen an. Er schloss sich dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts an und forderte für beide Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Erste Instanz verurteilte drei Männer
Das Amtsgericht Heidelberg hatte im Dezember 2022 in erster Instanz drei der damals vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen in Höhe von jeweils acht Monaten verurteilt.
Ein Mann war in dem Prozess 2022 freigesprochen worden, ein weiterer hatte nach dem Urteil seine Berufung zurückgezogen und ist damit rechtskräftig verurteilt.