Die Kosten für das Anwohnerparken in Heidelberg steigen im neuen Jahr. Damit kostet es wieder so viel wie bereits 2022 und in den ersten Monaten des Jahres 2023. Im Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung dazu gefällt und eine Satzung in Freiburg gekippt. Dieses Urteil hatte Auswirkungen auf Heidelberg, so dass in den vergangenen Monaten nur 36 Euro für den Anwohner-Parkausweis fällig waren.
Oberbürgermeister hat Rechtsverordnung erlassen
Das Gericht hatte im Juli entschieden, dass Parkgebühren nicht per Satzung, sondern in Form einer Rechtsverordnung durch die Verwaltung geregelt werden müssen - diese hat der Heidelberger Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) inzwischen erlassen, so dass ab 2024 wieder 120 Euro pro Jahr oder zehn Euro im Monat zu zahlen sind.
Heidelberg-Pass-Inhaber zahlen alten Preis
Eine Ausnahme wird für einkommensschwache Haushalte gemacht: Bürgerinnen und Bürger, die einen Heidelberg-Pass haben, bekommen einen Zuschuss von der Stadt. Damit werden für sie weiterhin nur 36 Euro fällig. Die Stadt nimmt mit den höheren Gebühren gut eine Million Euro ein.
Parken sollen in allen Heidelberger Stadtteilen Geld kosten
Im Moment ist das Anwohnerparken auf die Stadtteile Altstadt, Weststadt, Neuenheim, Handschuhsheim und Teile von Bergheim und Rohrbach begrenzt. Künftig könnte ein Anwohner-Parkausweis aber auch für Autobesitzer in allen Heidelberger Stadtteilen Pflicht werden. Mitte November hat der Gemeinderat das sogenannte "Heidelberger Modell" auf den Weg gebracht und ein Beteiligungskonzept beschlossen.
Bürger sollen mitreden dürfen
Das "Heidelberger Modell" soll Anwohnern in ausgewiesenen Zonen das Parken mit Parkausweis erlauben. Kurzzeitparker könnten eine Parkscheibe nutzen, Parkscheinautomaten sind demnach ebenfalls möglich. Bei der Ausgestaltung der Bereiche mit kostenpflichtigem Parkraum sollen Bürger und Unternehmen vor Ort mitreden dürfen. Außerdem ist geplant, dass zukünftig nur noch zwölf Besucherkarten pro Jahr - zum Preis von fünf Euro pro Karte - ausgegeben werden. Für 2024 sind bis zu zwei Bürgerbeteiligungen vorgesehen.