In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren wegen Corona-Verstößen Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Allein in der Landeshauptstadt Stuttgart waren es von 2020 bis 2022 rund 3,4 Millionen Euro, in Karlsruhe waren es 1,22 Millionen Euro. Doch auch Städte wie Heidelberg, Pforzheim, Tübingen und Baden-Baden verhängten nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur Geldbußen im mittleren sechsstelligen Bereich.
Um welche Verstöße gegen Corona-Regeln ging es?
Vor allem Verstöße gegen die Maskenpflicht sowie gegen das Ansammlungs- und Ausgehverbot lösten Bußgeldforderungen aus. In Stuttgart, wo es während der Pandemie besonders viele Demos gegen Corona-Maßnahmen und von Impfgegnerinnen und -gegnern gab, rangierten die Verstöße gegen das Ansammlungsverbot sogar an erster Stelle: Von den 16.641 eingeleiteten Verfahren betrafen allein 10.932 verbotene Ansammlungen - wegen Maskenverstößen waren es 2.150.
Der Gesetzgeber hatte für Verstöße einen Rahmen von 5 Euro bis 25.000 Euro gegeben - in welcher Höhe die Strafen im Einzelfall ausfielen, ist nicht bekannt. Mit über 13.000 Verstößen war Stuttgart Spitzenreiter, gefolgt von Mannheim mit rund 10.000 Verstößen. Allein die Polizei Baden-Württemberg hat seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung rund 390.000 Verstöße festgestellt, darunter eine Mehrzahl von 200.000 wegen Missachtung der Maskenpflicht. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtags-AfD hervor.
Vieles ist abgearbeitet. Doch nicht nur in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder Pforzheim sind einige Verfahren noch nicht abgeschlossen. Denn wer mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, kann ihn durch einen Einspruch gerichtlich überprüfen lassen. Laut Städtetag ist - anders als bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr - die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung deutlich länger.
Keine Hoffnung auf Amnestie wie in Bayern für Verstöße
Corona-Sünder, die nach der Debatte in Bayern auf Rückzahlungen von Bußgeldern oder gar auf eine Amnestie hoffen, dürften vergebens warten. Dafür gibt es aus Sicht des Städtetags und der Kommunen hierzulande keinen Grund. Denn in Baden-Württemberg wurden - im Gegensatz zu Bayern - keine Corona-Regelungen grundsätzlich für unwirksam erklärt. In Bayern läuft seit einiger Zeit eine Debatte über die Rückzahlung von unberechtigt verhängten Corona-Bußgeldern.
Debatte in Bayern ist eine andere
Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Die damalige Ausgangsbeschränkung - also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen - sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es.