In der Debatte um einen steuerfreien Zuschuss als Inflationsausgleich für Beamte und Angestellte des Landes wird Baden-Württemberg keinen Alleingang unternehmen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat entsprechenden Forderungen der Gewerkschaften nach einer Prämie von bis zu 3.000 Euro eine Absage erteilt. "So was gehört in Tarifrunden", sagte der Regierungschef der Deutschen Presse-Agentur.
Die Gewerkschaft ver.di hatte die Prämie in einem Brief an Kretschmann angeregt. Die nächste reguläre Tarifrunde der Länder sei noch zu weit entfernt, um die jetzt vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten der Beschäftigten ausgleichen zu können, argumentiert die Gewerkschaft.
Gewerkschaft hatte Prämien wie in der freien Wirtschaft gefordert
Beim Land sind etwa 190.000 Beamtinnen und Beamte und rund 140.000 Angestellte beschäftigt. Von dem steuerfreien Zuschuss wird in der freien Wirtschaft schon rege Gebrauch gemacht. Kretschmann betonte, Baden-Württemberg sei in einer Tarifgemeinschaft mit anderen Ländern. "Daran werden wir uns halten."
Die Gewerkschaft ist hingegen der Ansicht, es werde in der nächsten Tarifrunde der Länder im kommenden Herbst insbesondere darum gehen, einen langfristigen Kaufkraftausgleich zu erzielen. "Dieses Ziel kann die steuer- und abgabenfreie Prämienzahlung nicht erfüllen", heißt es im Schreiben an den Ministerpräsidenten. "Ihre Gewährung ist nicht von den Tarifverhandlungen im nächsten Jahr abhängig und sollte auch nicht in die Abhängigkeit von der Tarifrunde gebracht werden."
Bund ermöglicht steuerfreie Pauschalzahlungen bis 3.000 Euro
Der Bund hatte Ende September grünes Licht gegeben für die geplante steuerfreie Arbeitgeberpauschale, mit der die hohe Inflation abgefedert werden soll. Vom Arbeitgeber gezahlte Prämien sollen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro bis Ende 2024 steuerfrei gestellt werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass es sich um eine Pauschale im Zusammenhang mit den Preissteigerungen handelt. Bei Sozialleistungsbeziehenden soll die Prämie nicht als Einkommen berücksichtigt werden.