Umgekippte Bäume und fallende Äste

Wald, Park, Garten - wer kontrolliert und haftet bei Sturmschäden durch Bäume?

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Autor/in
Cornelia Stenull
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Greta Hirsch
SWR-Redakteurin Greta Hirsch Autorin Bild

Umgestürzte Bäume und heruntergefallene Äste - in stürmischen Nächten sind die Feuerwehren im Dauereinsatz. Je nachdem, wo die Bäume stehen, sind unterschiedliche Stellen in der Haftung.

Der extrem heiße und trockene Sommer 2022 hat den Bäumen in Wäldern, Gärten und Parks stark zugesetzt. Wenn dann im Winter und Frühjahr die Stürme über das Land ziehen, ist vermehrt mit Sturmschäden zu rechnen: Bäume kippen um, Äste brechen ab. Teilweise kommen Gebäude, Autos oder Menschen zu Schaden.

Je nachdem, wo die betroffenen Bäume stehen, sind unterschiedliche Stellen oder Behörden in der Haftung - sei es bei der Kontrolle der Bäume oder dann im Schadensfall. Die Stadt Karlsruhe ist beispielsweise für Kontrollen von Straßen- und Parkbäumen zuständig.

Stadt Karlsruhe kontrolliert Straßen- und Parkbäume

Straßen- und Parkbäume stehen in der Zuständigkeit des Gartenbauamtes. Sie werden in der Regel zweimal im Jahr kontrolliert, erklärt die Stadt auf Nachfrage des SWR. Laubbäume werden demnach einmal in belaubtem und einmal in unbelaubtem Zustand kontrolliert. Darüber hinaus werden bei Bäumen mit sicherheitsrelevanten Defekten häufigere Baumkontrollen durchgeführt. Für die Kontrolle stehen im Gartenbauamt Karlsruhe derzeit vier Kontrolleure und Kontrolleurinnen zur Verfügung, heißt es von der Stadt.

Bei der sogenannten Normalkontrolle handelt es sich um eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Hier wird auf den allgemeinen Gesundheitszustand (Vitalität), Schadstellen, Wuchsverhalten, Totholz, Pilzbefall und Höhlungen geachtet. Beim Wurzelansatz eines Baumes wird auch danach geschaut, ob sich dort Ansatzpunkte für Defekte zeigen. Die Bäume werden aus Sicherheitsgründen zurückgeschnitten oder gefällt, wenn die Standsicherheit nach Begutachtung und fachlicher Einschätzung der Kontrolleure gefährdet ist.

Privatgrundstücke - umstürzende Bäume oder herunterfallende Äste

Wer haftet für Verletzungen oder Schäden durch Bäume, die auf Privatgrundstücken stehen? Die Antworten aus der SWR-Rechtsredaktion:

Im Fall von Bäumen, die auf Privatgrundstücken stehen, gilt, dass hier grundsätzlich der Grundstücksbesitzer haftet. Das ist meistens der Eigentümer oder generell gesagt: die Person, die über das Grundstück bestimmen kann. Die Haftung besteht, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wurde. Er schafft durch den Baum eine Gefahrenquelle und muss diese entsprechend sichern. 

Der Grundstücksbesitzer muss hingegen nicht zahlen, wenn er alles Erforderliche gemacht hat, damit niemand durch den Baum verletzt wird. Er muss also alle zumutbaren und finanziell machbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen haben und muss von Zeit zu Zeit Kontrollen durchführen. Bei Privatpersonen wird allerdings keine Fachkenntnis erwartet wie bei Kontroll- und Sicherungsanforderungen an die Behörden.

Haftung im Fall von Sturmschäden im Wald

Falls es zur Haftung kommt, dann haftet der Waldbesitzer. Das können Privatpersonen, Städte oder Gemeinden sein, je nachdem, wem das Waldstück gehört.

Allerdings gilt für die Haftung ein anderer Maßstab als bei Grundstücken in Städten oder Dörfern. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass der Waldbesitzer nicht für Verletzungen durch waldtypische Gefahren haften muss. Herunterfallende Äste oder umfallende Bäume sind solche waldtypischen Gefahren. Die Haftungserleichterung gilt nur für "richtige" Wälder. In Parks oder auf Parkplätzen vor dem Wald ist wieder eine Kontrolle erforderlich.

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