Zwischen Bruchsal und Bühl sind in diesem Jahr an Silvester erstmals wieder Feuerwerke mit Böllern und Raketen zum privaten Gebrauch uneingeschränkt erlaubt. Nachdem in den vergangenen beiden Jahren im Zuge der Corona-Maßnahmen neben einem bundesweiten Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern auch Menschenansammlungen und Silvesterfeuerwerke auf öffentlichen Plätzen untersagt waren, sind die Einschränkungen diesmal fast überall aufgehoben. Ein paar Ausnahmeregelungen gibt es aber dennoch:
Feuerwerksverbot auf zwei Plätzen in Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe hat für Silvester ein Feuerwerksverbot auf zwei Plätzen erlassen: Auf dem Marktplatz und dem Schlossplatz dürfen an Silvester keine Raketen und Böller gezündet werden. Das Böllerverbot hatte die Stadtverwaltung erstmals zum Jahreswechsel 2019/2020 angeordnet – damals vor allem aus Sicherheitsgründen, wie Pressesprecher Georg Hertweck ausführt.
Viele Familien mit Kindern begrüßten diese böllerfreie Zone. Weil die Rückmeldungen insgesamt so positiv ausfielen, will man am Böllerverbot auf diesen beiden Plätzen auch in diesem Jahr festhalten.
Böllerverbot in historischen Altstädten wie Calw oder Altensteig
Striktes Böllerverbot herrscht in historischen Altstädten mit besonders gefährdeter Bausubstanz wie Fachwerkhäusern: So etwa in Calw, Bretten, Gernsbach oder Altensteig. Hier ist das Zünden von Raketen und Böllern komplett verboten. In Altensteig sollen kommende Woche extra Plakate aufgehängt werden, um die Bürger auf das Böllerverbot hinzuweisen.
Die Stadtverwaltungen verweisen in diesem Zusammenhang auf die geltenden Vorschriften der Ersten Sprengstoffverordnung des Landes Baden-Württemberg, wonach das "Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen untersagt" ist.
Keine Einschränkungen in Baden-Baden, Bruchsal und Pforzheim
In vielen Städten gibt es an diesem Jahreswechsel aber keine besonderen Einschränkungen für das Silvesterfeuerwerk. Nach zwei Jahren mit erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist in vielen Städten das private Böllern und Abbrennen von Raketen wieder im gesetzlichen Rahmen erlaubt.
Zum Beispiel ist in Baden-Baden, Pforzheim, Bruchsal und Bühl das Böllern an Silvester grundsätzlich erlaubt – mit Ausnahme der besonders gefährdeten Gebäude wie vor Kirchen oder Kliniken. "Mit dieser Taktik fährt die Stadt seit Jahren sehr gut, es ist bislang immer ruhig gewesen", erklärt Petra Kurpitz vom Ordnungsamt Baden-Baden. "Keinerlei Einschränkungen" gebe es in Bühl; Böllern sei dort überall im gesetzlichen Rahmen erlaubt.
Silvesterfeuerwerk in Bruchsal wie vor Corona
"Bei uns in Bruchsal ist es wie vor Corona - es gibt kein Böllerverbot", so Pressesprecherin Ina Kunzmann, "es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Sprengstoffverordnung." Allerdings werde die Stadt am 31. Dezember eine Halteverbotszone am Michaelsberg einrichten, um Rettungszufahrten frei zuhalten.
Außerdem werde möglicherweise noch eine Böllerverbots-Zone rund um das historische Jagdschloss "Belvedere" eingezogen, so Kunzmann weiter. Aber das entscheide sich wohl erst im Laufe der Woche.
Böller-Regeln in der Kurstadt Bad Wildbad
Auch die Kurstadt Bad Wildbad verweist auf die allgemein geltenden Bestimmungen zum Böllern in Innenstädten mit brandempfindlichen Gebäuden. Dazu gehöre etwa die evangelische Kirche und das Palais Thermal mit der Therme am Kurplatz im Stadtzentrum. Während dort an Silvester nicht geböllert werden darf, bewegt sich außerhalb dessen "alles im normalen Rahmen", so Petra Kugele vom Ordnungsamt Bad Wildbad. Feuerwerk-Fans sei da eher der Sommerberg in Bad Wildbad empfohlen, so Kugele weiter, dort kämen Raketen ohnehin viel besser zur Geltung.