Bereits vor fünf Jahren sah es das Baden-Badener Landgericht als erwiesen an, dass der damals 34 Jahre alte Schwimmlehrer während des Schwimmunterrichts im Badischen Kinder im Alter zwischen vier und 12 Jahren sexuell missbraucht hatte. Damals wurde eine Sicherungsverwahrung angeordnet, gegen die der Angeklagte beim Bundesgerichtshof Einspruch einlegte und in Revision ging. Nun muss das Landgericht Baden-Baden erneut entscheiden, ob von dem pädophilen Angeklagten auch weiterhin eine Gefahr ausgeht, oder ob er, so wie sein Anwalt fordert, nach der Haft freikommen wird. Das Urteil wird am Mittag (FR – 10.03. – 13.15 Uhr) erwartet.
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