Im Prozess um einen Mann der durch einen abgebrochenen Baum schwerverletzt wurde, hat das Landgericht Baden-Baden dessen Klage am Donnerstagmittag abgewiesen.
In der Urteilsbegründung hieß es, das Land Baden-Württemberg sei als Eigentümer des Biergartengrundstücks der gesetzlich festgelegten Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Es habe regelmäßige Kontrollen gegeben, die keinen Verdacht auf eine Erkrankung des Baumes ergeben hätten. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Besuch im Biergarten endete tragisch
Der Geschädigte war am 26. Juli 2021 mit Freunden zu Besuch im Biergarten eines Restaurants auf dem Gelände des Rastatter Schlossparks. Durch einen Sturm brach ein großer Teil des Baumes in einer Höhe von etwa vier Metern ab. Diese Teile trafen den gelernten Gleisbauer, der mehrere Knochenbrüche erlitt und seitdem arbeitsunfähig ist. Wie sich später herausstellte, war der Baumstamm innen durch Pilzbefall ausgehöhlt.
Opfer fordert 60.000 Euro Schmerzensgeld Mann durch abgebrochene Baumteile verletzt: Wer trägt die Verantwortung?
In einem Biergarten am Schloss in Rastatt ist 2021 ein Teil eines Baumes abgebrochen und auf einen Gast gestürzt. Dabei wurde er schwerverletzt. Nun fordert der Mann Schadenersatz.
Ein Baumsachverständiger entlastete bereits Anfang März das beklagte Land Baden-Württemberg. Die Verantwortlichen hätten vor dem Unglück routinemäßige Kontrollen durchgeführt, die ausreichend gewesen seien, so der Tenor des Gutachtens. Dass plötzlich Teile der 180 Jahre alten Linde abbrachen und herabstürzten, sei nicht vorhersehbar gewesen und ein absoluter Ausnahmefall. Den damals tätigen Kontrolleuren könne kein Vorwurf gemacht werden.
SWR-Reporter Patrick Neumann zum Urteil am Landgericht Baden-Baden:
Kläger forderte Schadensersatz vom Land in fünfstelliger Höhe
Der Geschädigte machte mit seiner Klage die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 60.000 Euro geltend. Außerdem forderte er Entschädigung für weitere materielle und immaterielle Schäden. Diese Hoffnung auf finanzielle Wiedergutmachtung ist mit dem Urteil des Baden-Badener Landgerichts geplatzt.