Wer mit Freunden oder der Familie gemütlich im Biergarten sitzt, rechnet nicht damit, plötzlich von einem großen, herabfallenden Ast getroffen zu werden. Doch genau das ist vor wenigen Jahren einem Mann in einem Biergarten in Rastatt passiert. Der damals 48-Jährige wurde dabei schwerverletzt. Nun fordert er Schadenersatz.
Verhandlung am Landgericht in Baden-Baden
Die Frage nach der Verantwortlichkeit beschäftigte am Donnerstag das Landgericht Baden-Baden. Der Kläger hatte laut Gericht zahlreiche Knochenbrüche an Rückenwirbeln, Knien und Schulter erlitten. Seine Forderung an das Land Baden-Württemberg: 60.000 Euro Schmerzensgeld und Landeshaftung für Verdienstausfall und spätere mögliche Kosten einer Versorgung.
Der Baum war in einer Höhe von knapp fünf Metern abgebrochen und zu Boden gefallen. Bei dem Unglück im Jahr 2021 im Rastatter Schlosspark wurde der Mann durch die herabfallende Baumteile so schwer verletzt, dass er seinen Beruf als Gleisbauer nicht mehr ausüben könne. Mittlerweile ist nur noch der Stumpf des Baumes übrig.
![An dieser Stelle stand die 180 Jahre alte Linde, die auf den Besucher des Biergartens stürzte (Foto: SWR, Patrick Neumann) An dieser Stelle stand die 180 Jahre alte Linde, die auf den Besucher des Biergartens stürzte](/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/1713534929913%2Cbaum-unfall-linde-rastatt-100~_v-16x9@2dS_-6be50a9c75559ca1aaf1d0b25bae287afdcd877a.jpg)
Muss das Land Baden-Württemberg für den Schaden geradestehen?
Wer die Verantwortung für das Unglück übernimmt, ist nach der Verhandlung am Donnerstag noch nicht klar. Ein Baumgutachter entlastete das beklagte Land Baden-Württemberg. Es hätten routinemäßige Kontrollen der Verantwortlichen im Vorfeld des Unglücks stattgefunden und die seien ausreichend gewesen, so der Tenor des Gutachtens.
Dass plötzlich Teile der 180 Jahre alten Linde abgebrochen und herabgestürzt seien, sei nicht vorhersehbar und ein absoluter Ausnahmefall gewesen. Normalerweise würden Bäume am Stammansatz faulen. Dass ein Baum in fünf Metern Höhe von Fäulnis betroffen sei, sei nicht die Regel. Den damals tätigen Kontrolleuren könne kein Vorwurf gemacht werden.
Ob dem Mann das geforderte Schmerzensgeld zugesagt wird und wer die Verantwortung trägt, entscheidet das Gericht am vierten April.