Der Mann, der in Frankenthal festgenommen wurde, soll zu einer regimetreuen syrischen Miliz gehört haben. Gemeinsam mit drei anderen Männern, die in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern festgenommen wurden, soll der Festgenommene im Auftrag Assads Zivilisten getötet haben. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit.
Die Miliz kontrollierte das Stadtviertel Al-Jarmuk in Damaskus, ein ehemaliges palästinensisches Flüchtlingslager. Dieses war im syrischen Brügerkrieg eine Hochburg der Proteste gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad.
Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Außerdem soll er gemeinsam mit seinen Mittätern versucht haben, weitere Zivilisten zu töten, andere gefangen gehalten und Oppositionelle gefoltert haben. Auch dabei seien Opfer gestorben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann deswegen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Demonstration blutig niedergeschlagen
Die mutmaßlichen Kriegsverbrecher hatten laut Bundesanwaltschaft im Juli 2012 eine friedliche Demonstration gegen die Regierung blutig niedergeschlagen. Die Festgenommenen sollen dabei gezielt auf Demonstanten geschossen haben. Zudem sollen sie Zivilisten massiv körperlich misshandelt haben.
"Die Opfer wurden mit Fäusten und Gewehrkolben gegen den Kopfbereich geschlagen oder mit Fußtritten traktiert", heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft.
LKA ermittelt im Auftrag des Generalbundesanwalts
Weitere drei Verdächtige wurden zeitgleich in Schweden festgenommen. Die in Deutschland Festgenommenen sollen am Mittwoch und Donnerstag dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt werden, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über die Untersuchungshaft entscheiden wird.
Mit den Ermittlungen gegen die Beschuldigten in Deutschland hat der Karlsruher Generalbundesanwalt Jens Rommel die Landeskriminalämter Berlin und Rheinland-Pfalz beauftragt.
Generalbundesanwalt Mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher festgenommen
Die Bundesanwaltschaft hat fünf mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher in Deutschland festnehmen lassen - einen von ihnen in Frankenthal. Sie sollen im Auftrag der syrischen Staatsführung Zivilisten getötet haben.
Anklage nach dem Weltrechtsprinzip
Bei der strafrechtlichen Verfolgung kann sich die Bundesanwaltschaft auf das Völkerrecht und das sogenannte Weltrechtsprinzip stützen. Danach können besonders schwere Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auch außerhalb des Landes angeklagt und verhandelt werden, in dem sie eigentlich begangen wurden.
Der Gedanke dahinter ist: Täter sollen sich nirgendwo sicher fühlen, sie sollen auch in anderen Ländern angeklagt werden können. Das Prinzip wird in vielen Ländern umgesetzt, Deutschland spielt dabei eine wichtige Rolle.
Ähnlicher Fall in Koblenz verhandelt
So gab es beispielsweise vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein großes Verfahren gegen zwei Syrer, der 2022 zu Ende ging - mit hohen Haftstrafen für die Angeklagten. Und vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main läuft derzeit ein Prozess gegen einen syrischen Arzt, dem vorgeworfen, wird, in einem Militärkrankenhaus syrische Oppositionelle gefoltert zu haben.