13 ½ Jahre Gefängnis – so lautete im Frühjahr vergangenen Jahres das Urteil des Landgerichts Karlsruhe gegen den Pforzheimer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann bei einem Streit zuhause seine Ehefrau im vierten stock vom Balkon gestürzt hatte. Sie landete auf dem Balkon darunter, wo der Angeklagte sie anschließend – so das Gericht damals - beinahe zu Tode würgte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Dass er seine Frau vom Balkon geworfen habe, bestritt der Mann in dem Prozess. In der Revision erkannte der Bundesgerichtshof einen schweren Verhandlungsfehler – so sei dem 37-jährigen die Anklageschrift nicht in einer ihm verständlichen Sprache – nämlich Kurdisch - vorgelegt worden, sondern auf Türkisch. Für die Neuverhandlung sind sechs Prozesstage angesetzt.
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