Die Anzahl der schon zur Aufbewahrung genehmigten Behälter werde nicht erweitert, so das Gericht zur Begründung. Eine zusätzliche radioaktive Belastung der Bevölkerung sei damit nicht verbunden, die Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten. Auch Befürchtungen wegen möglicher kriegsbedingter Einwirkungen durch den Ukraine-Konflikt oder von Terroranschlägen teilte das Gericht nicht. Damit dürfen die Behälter bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren eingelagert werden. Bis Jahresende sollen die hochradioaktiven Abfälle von La Hague nach Philippsburg gebracht werden.
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