Ein 28-Jähriger muss sich seit Dienstag vor dem Karlsruher Schwurgericht wegen einer tödlichen Messerstecherei in Pforzheim verantworten

Nichtiger Anlass für nächtliche Bluttat

Tödlicher Streit in Pforzheim vor Gericht

Stand
Autor/in
Peter Lauber

Eine tödliche Messerstecherei im März in Pforzheim wird seit Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. Ein 19-jähriger Mann war bei dem Streit ums Leben gekommen.

Es waren offenbar völlig nichtige Gründe, die in der Nacht  auf den 22. März zu dem tödlichen Streit geführt haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Pforzheimer Innenstadt gegen ein Uhr zwei jungen Männern begegnet sein. Zuvor habe er gegen die verschlossene  Tür einer Bankfiliale getreten, woraufhin er von dem späteren Opfer zur Rede gestellt worden sei. Daraufhin sei es zu Beleidigungen und Handgreiflichkeiten gekommen, am Ende habe der Angeklagte mit einem Messer zugestochen. Das Opfer verstarb kurz nach der Einlieferung in eine Klinik an den starken Blutverlusten. Nachdem Bilder einer Überwachungskamera veröffentlicht worden waren, stellte sich der Angeklagte der Polizei.

"Ich wurde mein Leben lang gemobbt und geschlagen und habe mich nie gewehrt."

Angeklagter sieht sich als Opfer

Vor Gericht stellte sich der 28-jährige selbst als Opfer dar. Mit immer wieder tränenerstickter Stimme schilderte er, wie er in der Tatnacht von drei jungen Männern, darunter der später verstorbene 19-Jährige, überfallen worden sei. Die Männer hätten ihn beleidigt, verfolgt und mit Faustschlägen traktiert. Er habe Todesangst bekommen und sein Messer gezückt, um die Angreifer zu beschwichtigen.

Er leide seit geraumer Zeit unter schweren Depressionen und sei auch zu diesem Zeitpunkt mit Medikamenten, aber auch einigen Joints, zugedröhnt gewesen. Dass er zugestochen haben soll, daran könne er sich nicht erinnern. Erst zuhause habe er die Blutspuren an seinem Messer entdeckt. Der Staatsanwalt hält diese Version für eine Schutzbehauptung.

Zeuge verstrickt sich in Widersprüche

Als erster Zeuge sagte ein Kumpel des Opfers aus, mit dem der junge Mann in der Tatnacht unterwegs war. Von ihm versuchte das Gericht herauszubekommen, wie der Streit genau ablief und wer wen provozierte. Dabei verstrickte sich der Zeuge jedoch in Widersprüche. So konnte er sich nicht mehr an Faustschläge gegen den Angeklagten erinnern, die er bei der polizeilichen Vernehmung noch eingeräumt hatte.

Drei weitere Zeugen soll noch gehört werden. Insgesamt sind für die Verhandlung in Karlsruhe vor dem Schwurgericht vier Tage eingeplant.

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