Urteil vor dem Baden-Badener Landgericht über Schuldfähigkeit nach Mord

Revision nach Urteil wegen tödlicher Messerstiche

Landgericht Baden-Baden: Psychisch auffällige Frau ist nach Mord schuldfähig

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Patrick Neumann
Patrick Neumann
Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Eine 56 Jahre alte psychisch auffällige Frau, die im Dezember 2022 ihren Ehemann ermordet hat, ist voll schuldfähig. Das hat das Landgericht Baden-Baden am Montag entschieden.

Eine psychisch auffällige Frau, die im Mai 2022 ihren Ehemann ermordet hat, ist voll schuldfähig. Das hat das Landgericht Baden-Baden am Montag in einem Revisionsprozess entschieden. Die 56-Jährige war im Dezember 2022 zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, weil sie ihren Mann im Streit erstochen hatte.

Urteil des Landgerichts Baden-Baden: Tötungsvorsatz lag vor

Die Frau stand in dieser Sache zum zweiten Mal vor Gericht. In der Revisionsverhandlung vor dem Baden-Badener Landgericht ging es um die Frage, ob die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat überhaupt schuldfähig war. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich die Urteilsbegründung war öffentlich zugänglich.

Laut Gericht ist die 56-Jährige voll schuldfähig. Es habe ein Tötungsvorsatz vorlegen, so die Begründung. Es bleibt damit bei 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Frau wird nicht in die Psychiatrie eingewiesen. Sie glaubte, nach schwerer Covid-Erkrankung bald sterben zu müssen und fühlte sich vom später getöteten Ehemann nicht ernst genommen. Das war das Motiv für die Tat.

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Erstes Urteil: Zehn Jahre Haft wegen Mordes

Das Landgericht Baden-Baden hatte die Frau im Dezember 2022 wegen Mordes zu einer 10-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Damals verhängte das Gericht die bei Mord vergleichsweise geringe Haftstrafe, weil es davon ausging, dass die Frau zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig war. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wurde damals nicht angeordnet.

Die Frau, aber auch die Staatsanwaltschaft, legten beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision ein und hatten damit in Teilen Erfolg: Der BGH hob das erste Urteil auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Baden-Baden, wo nun neu verhandelt werden musste.

Die Staatsanwaltschaft war damals der Ansicht, dass die Frau psychisch krank sei und von ihr deshalb auch in Zukunft eine erhebliche Gefahr für andere Personen ausgehe. Die Behörde hatte auf Einweisung der Frau in die Psychiatrie plädiert. In ihrem letzten Wort hatte die Angeklagte gesagt, dass sie ihren Mann nicht habe töten wollen.

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