Katzenbesitzer in der Pflicht

Freilaufende Katzen in Karlsruhe müssen künftig kastriert werden

Stand
Autor/in
Ekkehard Jayme

Die Vermehrung von streunenden Katzen wird in Karlsruhe zunehmend zum Problem. Der Gemeinderat hat deswegen am Dienstag eine Kastrationspflicht für freilaufende Tiere beschlossen.

Die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ist zentraler Punkt der neuen Katzenverordnung, die vom Karlsruher Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurde. Besitzer von Tieren mit freiem Auslauf müssen diese künftig kastrieren lassen. Die Stadt will damit einer unkontrollierten Vermehrung von Katzen Herr werden. Hintergrund der Verordnung ist eine Untersuchung des Veterinäramts.

Zahlreiche streunende Katzen in Karlsruhe

Im vergangenen Jahr waren bei einer Erhebung über 130 herrenlose Katzen in Karlsruhe gezählt worden, 114 davon waren nicht kastriert und über die Hälfte zeigte Anzeichen von Krankheiten. Durch die neue Verordnung werde nicht nur die Zahl der freilebenden Katzen verringert, sondern auch langfristig die Tierheime entlastet, so die Stadtverwaltung.

Kommunen setzen zunehmend auf Kastrationspflicht

Karlsruhe folgt mit seiner Maßnahme anderen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, die bereits mit entsprechenden Verordnungen eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen eingeführt haben. Zuletzt waren es laut dem Landestierschutzverband insgesamt 45 Kommunen im Land. Tierschützer sehen darin die einzige Option, die wachsende Population von wildlebenden Katzen einzudämmen.

Hundebesitzer müssen tiefer in die Tasche greifen

Nicht nur Katzenbesitzer werden in Karlsruhe künftig stärker in die Pflicht genommen. Der Gemeinderat beschloss neben der Kastrationsplicht für freilaufende Katzen auch die Hundesteuer zu erhöhen. Mit künftig 132 Euro im Jahr ist sie eine der höchsten in Baden-Württemberg. Die Stadt erhofft sich daraus Mehreinnahmen von jährlich rund 100.000 Euro.

Mannheim

Registrierung ja, Kastrationspflicht nein Katzenschutzverordnung tritt in Mannheim in Kraft

In Mannheim müssen Katzen, die frei herumlaufen, ab sofort eindeutig gekennzeichnet sein. Andernfalls kann die Stadt Zwangsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die Kastration.

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