Die Pädophilie sei bei dem Angeklagten eine eingeschliffene Verhaltensweise, so das Gericht. Es gehe von ihm ein hohes Risiko für weitere Taten aus, so die Urteilsbegründung weiter. Der bereits zu 12 Jahren Gefängnis verurteilte Mann nahm das Urteil regungslos entgegen. Mit dem Urteil entsprach das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls von einer massiven Gefahr durch den Mann gesprochen hatte. Der Schwimmlehrer war bereits vor fünf Jahren zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, gegen die er dann vor dem Bundesgerichtshof Einspruch einlegte.
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