Mit 15 Stimmen für eine symbolische Aberkennung konnte keine erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht werden. Dafür wäre eine Stimme mehr notwendig gewesen.
Straßen soll nicht umbenannt werden
Eine Umbenennung der Straße wird ebenfalls nicht erfolgen. Stattdessen soll an dem Straßenschild ein Hinweis hinzugefügt werden. Dieser soll sichtbar machen, dass die Benennung der Straße nach heutigem Stand so nicht mehr erfolgen würde. Ein entsprechender QR-Code mit Verweis auf die Internetseite der Gemeinde soll weitere Hintergründe dazu liefern.
Am Grab des verstorbenen Pfarrers soll ebenfalls ein Hinweisschild angebracht werden, auch dort wird der Ehrenbürger-Titel beibehalten. Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, dass ein Bild aus der Ehrengalerie im Rathaus von Malsch entfernt wird. In sämtlichen digitalen Medien soll dieser Zusatz ebenfalls wegfallen.
Gewaltvorwürfe gegen verstorbenen Pfarrer Anton Böhe
Hintergrund zur Debatte um die Aberkennung der 1982 verliehenen Ehrenbürgerwürde sind Gewaltvorwürfe gegen den bereits verstorbenen Pfarrer Anton Böhe. Erste Vorwürfe gingen im Herbst 2020 schriftlich in der Gemeindeverwaltung Malsch ein.
Medienberichten zufolge soll es sich um Gewalt gegen Kinder gehandelt haben. Malschs Bürgermeister Markus Bechler (Freie Wähler) bestätigte dem SWR, dass Betroffene und Zeugen gewalttätige Übergriffe des Pfarrers geschildert hätten, nicht aber, dass es um Kinder ging.
"Historische Kommission" arbeitet Vorwürfe auf
Zur Aufklärung und Aufarbeitung der Gewaltvorwürfe setzte der Gemeinderat vor rund zwei Jahren eine sogenannte "Historische Kommission" ein. Clemens Rehm, Archivar des Landesarchivs Baden-Württemberg, sichtete dafür Akten und befragte Betroffene, um für den Gemeinderat eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Gewährleistung der Anonymität von Betroffenen
Betroffene Zeugen und Opfer konnten ihre Erfahrungen und Erlebnisse in einem geschützten Raum teilen - sowohl mündlich als auch schriftlich. Die Kommission richtete eigens dafür eine unabhängige Adresse ein.
Um die Anonymität der Betroffenen zu jeder Zeit zu gewährleisten, wurden Beschreibungen im Abschlussbericht so verfasst, dass ein Rückschluss auf Personen nicht möglich ist.