Mehr als 20.000 Euro Gema-Gebühren müsste Pforzheim dieses Jahr für sein Bühnenprogramm auf dem Weihnachtsmarkt bezahlen - das Vielfache vom vergangenen Jahr. Der Grund: Die Gema muss laut einem BGH-Urteil die gesamte Veranstaltungsfläche als Berechnungsgrundlage für die die Musik-Gebühren heranziehen. Bisher hatte Pforzheim nur die direkt beschallte Fläche angegeben - so ähnlich hatten es auch Kommunen im Land gemacht. Inzwischen schaut die Gema jedoch genauer auf die Weihnachtsmärkte, weshalb viele Städte deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen.
Bühne auf Pforzheimer Weihnachtsmarkt bleibt leer
Wegen der enormen Kosten verzichtet die Stadt Pforzheim dieses Mal auf die geplanten Auftritte. Vereine, Schulen und Kindergärten sind von der Streichung betroffen. Die bereits aufgebaute Bühne wird nur noch für die Eröffnung des Weihnachtsmarktes und die Nikolaus-Lesungen an den Wochenenden genutzt. Man werde aber für eine Beschallung mit gemafreier Musik sorgen, teilte das Marktamt mit.
Auch in Baden-Baden rechnet Marktamtsleiterin Nora Waggershauser mit einer deutlich höheren Gema-Rechnung. Doch wegen verbindlicher Verträge mit den Künstlern werde man am Bühnenprogramm festhalten. Die Stadt Bruchsal will ihr Programm auf der Kulturbühne ebenfalls unverändert durchführen. Wie es allerdings nächstes Jahr weitergehe, sei völlig offen, ließen die Rathäuser beider Städte wissen.
Karlsruhe einigt sich mit Gema auf besondere Regelung
Die Stadt Karlsruhe hingegen habe mit der Gema eine Kulanzregelung vereinbaren können, teilte ein Sprecher mit. So soll der Betrag für dieses Jahr noch konstant bleiben. Ansonsten wäre eine höhere fünfstellige Summe fällig geworden - zehnmal so viel wie bisher, heißt es vom Marktamt.
Die Kommunen hoffen jetzt auf die aktuellen Verhandlungen zwischen Städtetag und Gema. Diese haben zum Ziel, für die kommenden Jahre ein gute Lösung zu finden.