Der Prozess gegen einen Spielerberater am Amtsgericht Karlsruhe ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der angeklagte Spielerberater musste sich wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht Karlsruhe verantworten. Er soll versucht haben, vom Sohn des Ex-KSC-Trainers Winfried "Winnie" Schäfer eine Beraterprovision zu erpressen. Sowohl der Angeklagte, als auch Winfried Schäfer und sein Sohn sagten am Dienstag vor Gericht aus.
Amtsgericht Karlsruhe: Aussage gegen Aussage
Das Gericht entschied auf Freispruch, weil am Ende Aussage gegen Aussage stand. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass er im Mai 2022 zusammen mit einem österreichischen Mittäter auf einem Parkplatz in Ettlingen rund 60.000 Dollar vom Sohn des Ex-Bundesligatrainers Schäfer erpressen wollte. Dabei soll auch Gewalt angedroht worden sein. Das konnte vor Gericht nicht bewiesen werden.
Winfried Schäfer belastet den Spielerberater
Winfried Schäfer selbst wies die Provisionsforderungen des Angeklagten vor Gericht als völlig ungerechtfertigt zurück. Er habe direkt mit dem Präsidenten des katarischen Fußballvereins verhandelt, für den Schäfer später als Trainer tätig war. Der angeklagte Spielerberater habe keinerlei Anspruch auf irgendwelche Provisionen gehabt.
Angeklagter bestreitet Erpressung
Der Angeklagte dagegen sagte, Schäfer habe sich immer wieder geweigert, eine mündlich vereinbarte Provision von 60.000 US Dollar zu bezahlen. Bei dem Treffen in Ettlingen sei keine Drohung gefallen. Unterstützung bekam der Angeklagte auch von einem weiteren Zeugen, dem österreichischen Ex-Nationalspieler Markus Kiesenebner. Beide sollen sich schon länger kennen.
Winfried Schäfer: Vertrag mit katarischem Fußballclub hat Folgen
Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist eine Kontaktvermittlung zu einem katarischen Fußballclub. Der Angeklagte soll Ex-KSC-Trainer Winfried Schäfer den Kontakt zum katarischen Fußballclub Al Khor vermittelt haben. Dort war Schäfer im Jahr 2021 für mehrere Monate Trainer. Bei den ersten Vertragsverhandlungen war ein katarischer Vermittler, ein Bekannter des Angeklagten, eingeschaltet. Dieser Vermittler erhielt laut Staatsanwaltschaft auch eine entsprechende Beraterprovision.
Beraterprovision für Folgevertrag gefordert
Im darauffolgenden Jahr 2022 forderte der Angeklagte eine weitere Provisionszahlung, weil Schäfer einen weiteren Vertrag mit dem Fußballclub geschlossen hatte. Die Staatsanwaltschaft sah für diese Forderung keine Grundlage.