Die Maskenpflicht in Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren oder für behinderte Menschen sei diskriminierend, betonten Vertreter der Diakonie bei der Kundgebung vor dem Karlsruher Hauptbahnhof. Es sei Bewohnern von Pflegeheimen oder Menschen mit Behinderung in Werkstätten nicht zuzumuten, dauerhaft Maske zu tragen.
Betroffene müssen zum Tragen der Maske gezwungen werden
Beschäftige aus Pflegeeinrichtungen der Diakonie in Baden berichteten am Rande der Kundgebung von ihren Erfahrungen seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes. Vor allem Menschen mit Einschränkungen müssten in einigen Fällen zum Tragen der Maske gezwungen werden. Sie zeigten kein Verständnis für die Vorschrift, nach der außerhalb des eigenen Zimmers in den Einrichtungen dauerhaft eine FFP2-Maske getragen werden muss.
Forderung nach eigenverantwortlicher Entscheidung
Die seit dem 1. Oktober geltende Pflicht widerspreche jeder Form von sozialer Teilhabe, betonten Vertreter der Diakonie weiter. Kommunikation zwischen älteren Menschen, die im persönlichen Gespräch eine Maske tragen müssen, sei kaum möglich.
Das Personal in den Pflegeeinrichtungen müsse in die Lage versetzt werden, selbst und eigenverantwortlich zu entscheiden, wann das Tragen einer Maske notwendig ist und wann nicht. Man sei es leid, dass von der Politik über die Köpfe der Beschäftigen und der Betroffenen entschieden werde.
Diakonie verlangt sofortige Änderungen
Die Diakonie fordert auch die Landesregierung auf, zu einer sofortigen Änderung des Infektionschutzgesetzes beizutragen. Mit Hilfe einer Landesverordnung sei eine Anpassung möglich, sagte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie, Urs Keller. Die Landesregierung müsse außerdem auf Bundesebene dafür sorgen, dass die Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz entfernt wird.
Nach Verfassungsbeschwerde bislang keine Reaktion
In der vergangenen Woche bereits haben Einrichtungen der Lebenshilfe auch aus Bruchsal und Mittelbaden Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz eingelegt. Es habe viele Reaktionen aus der Bevölkerung gegeben, betonte der Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe Karlsruhe, Michael Auen. Das Gericht habe bislang aber nicht einmal den Eingang der Beschwerde bestätigt. Es sei derzeit völlig unklar, wann es zu einer Entscheidung kommen könnte.