Im Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an Rastatts Landrat Christian Dusch (CDU) heißt es, dass die geplante schwimmende Photovoltaik-Anlage zu groß ist und zu nah am Ufer vorgesehen ist.
"Nach dem neuen Gesetz sind schwimmende PV-Anlagen unzulässig, wenn sie mehr als 15 Prozent der Gewässerfläche bedecken. Außerdem darf ein Uferabstand von 40 Metern nicht unterschritten werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind leider nicht vorgesehen."
Man wisse nicht, welche Auswirkungen auf das Ökosystem des Stürmlinger Sees in Durmersheim durch eine Anlage dieser Größenordnung zu erwarten sind, heißt es weiter. Deswegen erteilt das Ministerium dem Vorhaben vorerst eine Absage.
Landrat Dusch zeigt sich über Bundesentscheidung enttäuscht
Er finde es schade, dass dieses große Potenzial im Bereich der erneuerbaren Energien nicht erkannt werde und keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könne, so Landrat Dusch.
„Wir begrüßen es aber, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Thematik mit dem Bundesumweltministerium diskutieren möchte."
Man sei aber auch weiterhin bereit für eine praktische Erprobung einer Anlage im Rahmen eines Forschungsvorhabens, das habe man auch gegenüber Land und Bund so geäußert.