Nach einem Brand mit einem Toten im Pforzheimer Helios-Klinikum Anfang Mai wird nun gegen neun Klinikmitarbeiter ermittelt. Das hat die Staatsanwaltschaft Pforzheim mitgeteilt.
Feuer in Notaufnahme ausgebrochen
Der Patient war Anfang Mai am späten Abend betrunken in die zentrale Notaufnahme des Pforzheimer Helios-Klinikums eingeliefert worden. Wegen seines aggressiven Verhaltens sei er fixiert worden. Kurz darauf brach ein Feuer aus, bei dem der Mann ums Leben kam.
Brandursache weiter unklar Todesopfer bei Feuer in Pforzheimer Klinik war an Bett fixiert
Der Mann, der gestern Abend beim Brand in der Notaufnahme des Helios Klinikums Pforzheim ums Leben kam, war nach Polizeiangaben am Klinikbett fixiert.
Fixierung soll rechtswidrig gewesen sein
Laut Staatsanwaltschaft besteht nun der Verdacht, dass die Fixierung nicht richterlich angeordnet und deshalb rechtswidrig war.
Zudem steht der Verdacht im Raum, dass der Mann nicht ununterbrochen überwacht wurde. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass er das Feuer vermutlich selbst verursacht hat.
Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung
Gegen neun Klinik-Mitarbeiter ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung. Ob sie auch für den Tod des Mannes veranwortlich sind, sei weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Helios-Klinik: "Unterstützen Aufklärung uneingeschränkt"
Das Helios Klinikum in Pforzheim hat am Donnerstagnachmittag nach Bekanntgabe der neuen Ermittlungen mitgeteilt, dass sie die zuständigen Behörden bei der Aufklärung "uneingeschränkt unterstützen".
Den Klinikmitarbeitern und der Familie habe man psychologische Unterstützung zur Verfügung gestellt, heißt es in der Mitteilung. Die von den Ermittlungen betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien bis auf Weiteres freigestellt.
ver.di mahnt Überlastung von Pflegekräften an
Für Thorsten Dossow von der Gewerkschaft ver.di, selbst ausgebildeter Krankenpfleger, stünden Pflegekräfte in solchen Situationen stets vor einem Dilemma: Hier das Gesetz, das fixieren ohne richterlichen Beschluss nur für eine halbe Stunde erlaubt. Dort: das Recht, sich selbst zu schützen
Dossow betont, dass solche Situationen in Verbindung mit der chronischen Überlastung und dem Personalmangel in den Kliniken immer eine schwierige Kombination sei. Er hofft, dass die Ermittler dieses Dilemma mit in ihre Einschätzungen einfließen lassen und dass das Verfahren verhältnismäßig ist.