In seinem jährlichen Bericht hat der Rechnungshof Baden-Württemberg das Badische Staatstheater in Karlsruhe kritisiert. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung könnte verbessert werden. Geprüft wurden die Jahre 2016 bis 2021.
Badisches Staatstheater soll Maßnahmen umsetzen
Laut Bericht seien seit der Umwandlung in einen Landesbetrieb 2014 in keinem Jahr mehr als 14 Prozent der Kosten durch eigene Einnahmen finanziert worden. Der Rechnungshof hält die angestrebte Quote von 15 Prozent für nicht zu hoch und in normalen Jahren auch für erreichbar. Dafür müssten aber einige Maßnahmen umgesetzt werden.
Eintrittspreise erhöhen und Marketingstrategie ändern
Unter anderem müssten die Eintrittspreise beim Badischen Staatstheater erhöht werden, meint der Rechnungshof. Das Wissenschaftsministerium gibt dabei zu bedenken: Eine staatlichen Einrichtung müsse auch einen niederschwelligen, möglichst breiten Zugang für Kinder, Jugendliche, Familien und sozial benachteiligte Gruppen ermöglichen.
Laut Rechnungshof wäre darüber hinaus auch zum Beispiel das Marketing nicht immer optimal. Noch immer liege der Schwerpunkt auf den Abonnements eines zunehmend älter werdenden Publikums. Es brauche hingegen eine Marketingstrategie, die darauf abzielt, ein neues Publikum zu gewinnen. Dafür müssten auch moderne Kommunikationsmittel besser als bislang genutzt werden.
Rechnungshof: Zu viele Freikarten könnten zahlende Besucher verdrängen
Großer Kritikpunkt in dem Bericht waren auch die Dienst-, Frei- und Ehrenkarten. Das Badische Staatstheater habe in den Spielzeiten 2016 bis 2019 jeweils zwischen 19.000 und 21.000 Dienst-, Frei- und Ehrenkarten jährlich ausgegeben. Dies entspräche rechnerisch einem jährlichen Einnahmeverzicht von rund 340.000 Euro.
Überdurchschnittlich hoch sei der Anteil bei den ersten Vorstellungen einer Produktion in der Spielzeit. Zahlende Besucher würden bei solchen Vorstellungen mit einer hohen Auslastung verdrängt werden und beachtliche Einnahmeausfälle könnten entstehen. Der Rechnungshof empfiehlt deswegen, "die Gewährung von Dienst-, Frei- und Ehrenkarten neu und restriktiver zu regeln."