Das Landgericht Heilbronn hat am Montag einen Mann wegen erpresserischen Menschenraubes, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann aus Heilbronn hatte im Februar seiner getrennt lebenden Frau mit einem Fleischerhammer auf den Kopf geschlagen, sie in seine Wohnung gezerrt und eingesperrt, so das Gericht. Der Grund: Wegen der Trennung sollte sie eine Verzichtserklärung unterschreiben. Die Frau konnte damals nach 20 Minuten unter einem Vorwand entkommen und sich in die Wohnung einer Nachbarin retten.
Das Gericht wertete zugunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist, dass die Frau bei der Tat keine großen Verletzungen davon getragen hat und dass er jetzt zum ersten Mal ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate gefordert.
Tragisches Ende einer Ehe
Mit der Urteilsverkündung heute sei eine Ehe auf tragische Weise zu Ende gegangen, so die Staatsanwältin; der Fall sei ein Beispiel, wie aus Liebe Hass werden kann. Das Gericht nannte es einen Scherbenhaufen, was nach zehnjähriger Ehe und noch längerer Beziehung übrig geblieben ist.
Macht und Demütigungen
Der 46-Jährige, der den Prozess mit gesenktem Kopf verfolgt hat, wurde von seiner Verteidigerin als freundlicher Nachbar und guter Mitarbeiter dargestellt, der von seiner Frau gekränkt wurde. Der nahende Scheidungstermin, die Kosten und der Zorn über außereheliche Beziehungen seiner Frau hätten bei der Tat eine erhebliche Rolle gespielt, so das Gericht. Hier sei es wechselseitig um Macht und Demütigungen gegangen und auch die Kinder seien zunehmend Teil des Machtkampfes zwischen den Eltern geworden. Jens K. sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. In dieser Zeit hat er bereits mit einer Therapie begonnen.
Noch-Ehefrau muss Traumatherapie machen
Die Noch-Ehefrau, die als Nebenklägerin auftrat, sich aber durch ihre Anwältin vertreten lies, muss eine Traumatherapie machen, um die Todesangst, die sie erlebt hat, zu verarbeiten. Der 46-jährige Angeklagte hatte dann noch die Möglichkeit genutzt, das letzte Wort zu ergreifen und hat sich bei seiner Frau entschuldigt. Es tue ihm sehr leid.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Frage der Revision ist offengeblieben. Die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf will sich zunächst mit ihrem Mandanten beraten. Für den Antrag bleibt jetzt eine Woche Zeit.