Angeklagtem konnte nur ein Teil der Taten nachgewiesen werden

Landgericht Heilbronn: Zuhälter zu vier Jahren Haft verurteilt

Stand
Autor/in
Laura Cloppenburg

Vor dem Landgericht Heilbronn ist am Montag das Urteil gegen einen Mann gesprochen worden, der sich wegen Zuhälterei, Zwangsprostitution und einer Geiselnahme verantworten musste.

Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, von März 2022 bis Februar 2023 Frauen aus Bulgarien nach Heilbronn gebracht und sie anschließend zumindest teilweise zur Prostitution gezwungen zu haben. Eine der Frauen soll er gewaltsam entführt und verschleppt haben. Am Montag hat die Kammer nun ihr Urteil gesprochen.

Milderes Strafmaß aus Mangel an Beweisen

Unter anderem die Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie die versuchte gemeinschaftliche Zwangsprostitution konnten dem Angeklagten nicht sicher nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft ließ die Tatvorwürfe daher fallen und forderte ein Strafmaß von fünf Jahren und acht Monaten für den Mann. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf einen Freispruch.

Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren

Am Ende urteilte die Kammer: Vier Jahre Freiheitsentzug wegen ausbeuterischer Zuhälterei und dem Besitz von Betäubungsmitteln. In allen anderen Punkten ist der Angeklagte wie beantragt freigesprochen worden.

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