Im Prozess am Mosbacher Landgericht (Neckar-Odenwald-Kreis) um eine eingestürzte historische Sandsteinmauer in Wertheim (Main-Tauber-Kreis) hat am Mittwoch ein Sachverständiger ausgesagt. Es ging um die Frage, ob der Einsturz vorhersehbar gewesen sei. Nach Ansicht des Sachverständigen konnte die Firma, die die Mauer geprüft hatte, nicht erkennen, ob sie einsturzgefährdet war oder nicht.
Genaue Ursache für Einsturz weiter unklar
Um festzustellen, ob die Mauer einsturzgefährdet war, hätte man das Mauerwerk genauer untersuchen müssen, sagte der Gutachter. Doch diese Untersuchung sei nicht in Auftrag gegeben worden.
Bei dem damaligen Vor-Ort-Termin seien zwar Risse und auch Ausbauchungen an der Mauer festgestellt worden - deshalb hatte der Eigentümer die Spezialfirma aus Südhessen nach Wertheim kommen lassen - aber diese Risse seien nicht die Ursache für den Einsturz, meinte der Sachverständige, konnte aber die genaue Ursache auch nicht feststellen. Aufgrund dieser Risse habe aber auch die beauftrage Firma den Einsturz nicht vorhersehen können.
Eigentümer bleibt womöglich auf Kosten sitzen
Der Eigentümer, auf dessen Grundstück die Mauer steht, fordert eine Entschädigung von rund 150.000 Euro von der von ihm beauftragten Firma. Auf Kosten von rund 100.000 Euro für die Sanierung der Mauer, die der Eigentümer zahlen musste, bleibt er aber wahrscheinlich nun sitzen.
Der Gutachter betonte, dass es ihn wundere, dass die Mauer allgemein so lange standgehalten habe. Sie sei seiner Ansicht nach von vornherein nicht standfest gebaut gewesen. Ein Urteil in dem Prozess wird Ende März erwartet.