Die des Dienstes enthobene Bürgermeisterin von Niederstetten, Heike Naber (parteilos), kann ins Rathaus zurückkehren. Das hat der Main-Tauber-Kreis am Freitagnachmittag mitgeteilt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim wird damit rechtskräftig. Zunächst hatte das Landratsamt Beschwerde eingelegt, weil das Gericht eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen hat. Diese Beschwerde will die Behörde jetzt zurückziehen. Wann Naber nach Niederstetten zurückkehrt ist noch offen.
Main-Tauber-Kreis hat angekündigt Beschwerde zurückzuziehen
Die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin durch das Landratsamt war nicht rechtens, weil sie nicht ausreichend gehört worden war, hatte das Gericht geurteilt und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen hatte das Landratsamt zunächst Beschwerde eingelegt.
In einem Streit mit dem Gemeinderat hat die parteilose Kommunalpolitikerin damit einen Teilerfolg erzielt. Darin ging es unter anderem darum, ob Heike Naber eigenmächtig Aufträge vergeben und damit ihre Kompetenzen überschritten hat. Jetzt kann sie ihre Dienstgeschäfte wieder aufnehmen.
Naber will weiteres Vorgehen besprechen
In einer ersten Reaktion zeigte sich die Kommunalpolitikerin zufrieden. Wann sie ins Rathaus zurückkehrt, wolle sie in der kommenden Woche mit dem Landratsamt und dem Gemeinderat von Niederstetten besprechen, kündigte Heike Naber im SWR-Gespräch an. Der erste stellvertretende Bürgermeister von Niederstetten Harald Dietz (AWV) wollte sich unterdessen auf das weitere Vorgehen noch nicht festlegen.
Disziplinarverfahren wird neu aufgerollt
Vom Tisch ist der Streit damit aber noch nicht. Das Landratsamt hat angekündigt, das Disziplinarverfahren gegen Heike Naber noch einmal komplett aufzurollen. Sie selbst sagte dem SWR, sie sehe dem Verfahren gelassen entgegen.