Im Fall der Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) legt das Landratsamt Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) ein. Der VGH hatte ihre vorläufige Suspendierung für rechtswidrig erklärt.
Landratsamt will Zeit gewinnen
Ziel des Landratsamts sei es, Zeit zu gewinnen, teilte die Behörde in Tauberbischofsheim mit. Sie hatte eine Frist von vier Wochen, um Beschwerde einzulegen. Sonst wäre das Urteil des VGH rechtskräftig, wonach Bürgermeisterin Heike Naber (parteilos) ihre Amtsgeschäfte wieder aufnehmen darf. Der Fall sei komplex, schreibt das Landratsamt. Es werde noch Zeit gebraucht, um die Sache weiter zu prüfen. Ob das Landratsamt die Beschwerde dann wirklich als Rechtsmittel weiterverfolgt, wollen die Verantwortlichen dort im Januar bekanntgeben.
Film vom 12.12.2022:
In Niederstetten streiten Gemeinderat, Landratsamt und Bürgermeisterin um Kompetenzen, Ausgaben und den Umgang mit Mitarbeitenden. Der VGH hatte allen Parteien nahegelegt, sich an einen Tisch zu setzen.