Jetzt ist es wohl endgültig beschlossen: Die Notfallpraxis in Brackenheim (Kreis Heilbronn) wird nach dem März kommenden Jahres geschlossen. Brackenheim ist damit eine von 17 Notfallpraxen, die die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) schließen will. Das bestätigte der Bürgermeister von Brackenheim, Thomas Csaszar (parteilos), dem SWR. Für ihn sind die Pläne der KVBW eine "Katastrophe" für die ärztliche Versorgung.
Schließung der Notfallpraxis ist "Katastrophe"
Dass die Notfallpraxis in Brackenheim nun endgültig vor dem Aus steht, findet der Bürgermeister Thomas Csaszar bedauerlich. Es sei eine Katastrophe, dass dieser sehr stark in Anspruch genommene Standort künftig nicht mehr zur Verfügung stehen soll, sagt er. Aus seiner Sicht sei die SLK-Klinik in Heilbronn noch nicht in der Lage, die Notversorgung in der Region zu gewährleisten.
Schwierigere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum
Der Förderverein Gesundheitsversorgung Zabergäu und Umgebung e.V. hält die Schließung der Notfallpraxis für einen "gewaltigen Schlag gegen die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum". Auch die Menschen vor Ort wünschten sich ein Fortbestehen der Praxis. Mit einer Petition mit rund 9.000 Unterschriften wollten sie die Schließung verhindern.
Brackenheims Bürgermeister hat noch Hoffnung
Für Brackenheims Bürgermeister Csaszar ist das letzte Wort dennoch nicht gesprochen. "Solange das Konzept der KVBW noch nicht bekannt ist, haben wir noch Hoffnung." Er will sich nochmal mit der Kassenärztlichen Vereinigung austauschen, um vielleicht doch noch eine Lösung mit positivem Ausgang für Brackenheim zu finden. Der Betrieb der Notfallpraxis sei aber bis März kommenden Jahres gewährleistet, so Csaszar.
Keine Notaufnahme in Brackenheim
Grund für die Schließung der Notfallpraxis in Brackenheim ist eine Strukturreform der Kassenärztlichen Vereinigung. Die KVBW will nur noch Standorte aufrechterhalten, die auch eine Notaufnahme haben. Das ist in Brackenheim nicht der Fall.
Die Kassenärztliche Vereinigung muss wegen eines Urteils des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 den ärztlichen Notfalldienst umstrukturieren. Damals urteilte das Gericht, dass sogenannte Poolärztinnen und -ärzte, die in den Notfallpraxen arbeiten, nicht automatisch selbstständig und damit sozialversicherungspflichtig sind.