Auch ein halbes Jahr nach Fristende warten die Finanzämter in Baden-Württemberg noch auf zahlreiche Grundsteuererklärungen von Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern. Für die sogenannte Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, wurden inzwischen 89 Prozent der Erklärungen abgegeben, wie eine Sprecherin des BW-Finanzministeriums mitteilte. Die verlängerte Frist dafür endete bereits zum 31. Januar.
Finanzamt könnte Verspätungszuschlag verlangen
Wer seine Erklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt derzeit ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt, in dem ein neuer Abgabetermin genannt ist - dann endet die Kulanzzeit. Danach kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen und nach eigenem Ermessen einen Verspätungszuschlag verlangen. Bei der Grundsteuer A, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft, belaufe sich die Quote aktuell auf 62 Prozent. Hier endete die Frist Ende März.
Grundsteuerbescheid erhalten: Wie viel muss man jetzt bezahlen?
Rund 50 Prozent aller Grundsteuerbescheide seien an die Eigentümerinnen und Eigentümer versandt worden, das sind rund 2,8 Millionen Stück. Für Eigentümerinnen und Eigentümer lässt sich daraus jedoch noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt. Die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem sogenannten Hebesatz fest und bestimmen somit die Höhe der Steuer. Um diesen Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter berechnen müssen.
Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.