Nach der russischen Annexion der Krim verhängte die EU 2014 ein Ausfuhrstopp für Rüstungsgüter und solche Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Der Geschäftsführer eines Unternehmens aus Baden-Württemberg soll trotzdem 2015 Werkzeugmaschinen an Russland geliefert haben. Die sollen dort für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren eingesetzt worden sein. Der Bundesgerichtshof hat jetzt einen Haftbefehl erlassen wegen gewerbsmäßigem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
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