Ralf Kittel, Vertreter der Elterninitiative, hält im Innenministerium einen Umschlag mit einem Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens bezüglich des G9-Gesetzes in seinen Händen (Archivbild).

Nach Nein des Innenministeriums

G9-Elterninitiative klagt gegen Ablehnung ihres Volksbegehrens

Stand

Ein Volksbegehren für eine Rückkehr zu G9 für alle Schüler hat das Innenministerium im Juli abgelehnt. Die Eltern wollen das nicht hinnehmen - nun muss ein Gericht entscheiden.

Nach dem Veto des Innenministeriums gegen ein Volksbegehren für eine breit angelegte Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium klagt eine Elterninitiative nun gegen die Entscheidung. Ein entsprechender "Antrag gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens" sei am Montag eingegangen, teilte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit.

Verfassungsgerichtshof soll über Zulässigkeit befinden

Mit der Klage will die Elterninitiative laut Verfassungsgerichtshof erreichen, dass das Gericht die Zulässigkeit ihres Volksbegehrens feststellt. Wann eine Entscheidung in dem Verfahren fallen soll, ist noch unklar. Man strebe eine möglichst kurze Verfahrensdauer an, teilte das Gericht mit.

Das Innenministerium hatte dem Volksbegehren Ende Juli eine Absage erteilt. Die Durchführung eines solchen Begehrens sei nicht verfassungskonform, argumentierte das Ministerium damals. Das liege unteren anderem an den erheblichen Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde. Zudem hätten in der Gesetzesbegründung die Kosten konkret als Geldbetrag genannt werden müssen.

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Elterninitiative will Ablehnungsgründe entkräften

Die Gründe dafür seien nicht haltbar, teilte die Initiative "G9 jetzt" mit. "Gegen jeden einzelnen Ablehnungsgrund gibt es berechtigte Gegenargumente, welche die Initiative dem Landesverfassungsgericht dargelegt hat", so die Eltern. Laut ihren Berechnungen wäre G9 für alle Klassen nicht zu teuer, erklärte eine Vertreterin von "G9 jetzt" gegenüber dem SWR. Die Berechnung des Innenministeriums gehe an der Realität vorbei. Formale Fehler lägen zudem nicht vor, dazu gebe es keine gesetzlichen Vorgaben. Aus Sicht der Initiative hat das Innenministerium zudem seine Kompetenzen überschritten, weil es das Volksbegehren nicht nur formal, sondern auch inhaltlich geprüft habe.

Parallel zur Klage will die Elterninitiative außerdem prüfen, ob sie einen neuen Volksantrag stellen kann. "G9 jetzt" will erreichen, dass Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen am Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 die Möglichkeit bekommen, ihr Abitur nach neun statt acht Schuljahren zu machen. Die grün-schwarze Landesregierung hatte sich im April auf Vorschläge für grundlegende Reformen geeinigt. Unter anderem soll G9 demnach zum Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden - allerdings zunächst nur für die Klassen fünf und sechs.

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