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Urteil im Mordprozess gefallen

Messerangriff in Kressbronn: Höchststrafe für Täter

Stand

Im Mordprozess um einen tödlichen Messerangriff in einer Asylbewerberunterkunft in Kressbronn ist das Urteil gefallen: Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke in einer Asylunterkunft in Kressbronn (Bodenseekreis) hat das Landgericht Ravensburg den 32-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser auf mehrere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner losgegangen war. Ein 38-jähriger Bewohner starb vor Ort. Sechs weitere Menschen wurden bei dem Angriff zum Teil lebensgefährlich verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert

Angeklagt war der 32-Jährige wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft hatte im Laufe des Prozesses am Donnerstag eine lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Nebenklage hatte sich der Forderung angeschlossen. Die Verteidigung hatte auf 13 Jahre wegen Totschlags plädiert, mit Vorbehalt auf Sicherungsverwahrung.

Das Gericht übernahm mit dem Strafmaß die Forderung der Anklage. Lediglich den Anklagepunkt des mehrfachen versuchten Mordes ließ die Kammer fallen.

Täter schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen

Streitigkeiten über das Zusammenleben in der Unterkunft und über Integration haben laut Anklage zu den Taten geführt. Er sei der Meinung gewesen, im Leben zu kurz gekommen zu sein und gegenüber anderen in der Asylunterkunft benachteiligt worden zu sein. Vor Gericht hatte der 32-Jährige Mann zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Flüchtlingsunterkunft von Kressbronn am Tag nach der tödlichen Messerattacke
Der tödliche Angriff ereignete sich vor gut acht Monaten in Kressbronn.

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