Das Landgericht Konstanz von außen

Urteil am Landgericht Konstanz

Missbrauch von Mädchen: Haftstrafe auch für Mutter

Stand
Autor/in
Esther Leuffen
SWR-Redakteurin Esther Leuffen Autorin Bild

Das Landgericht Konstanz hat am Montag einen 25-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens zu sieben Jahren Haft verurteilt. Auch die Mutter muss ins Gefängnis.

Das Landgericht Konstanz sieht es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen in mehr als 70 Fällen sexuell missbraucht hat. Die Mutter erlaubte den sexuellen Missbrauch ihrer im Tatzeitraum acht bis zehnjährigen Tochter. Wegen Beihilfe ist sie darum zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Mutter erlaubte sexuellen Missbrauch ihrer Tochter

Laut Anklage wusste die 36-jährige Mutter nicht nur vom sexuellen Missbrauch, sie ließ den Mann auch immer wieder in ihrer Wohnung übernachten. Dabei stellte sie ihre Tochter regelrecht für den Missbrauch zur Verfügung – wohl um den jungen Mann an sich zu binden. Die Mutter hätte sich mit ihm eine Beziehung gewünscht, so die Gerichtssprecherin anlässlich des Prozessauftakts gegenüber dem SWR. Dazu sei es aber nicht gekommen. Ihre kleine Tochter soll sie durch Liebes-, Schlaf- und Nahrungsentzug für den Mann gefügig gemacht haben. Kennengelernt hatten sich der 25-Jährige, die Mutter und ihre Tochter bei seiner Arbeit als Busfahrer. Die Taten ereigneten sich zwischen Juli 2021 und Mai 2023 in Friedrichshafen und Hagnau (Bodenseekreis).

Verurteilte müssen mehrere Jahre ins Gefängnis

Die Mutter muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil erging wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 47 Fällen sowie wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern in 15 Fällen - jeweils mit Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, so der Vorsitzende Richter am Landgericht Konstanz.

Den Mann verurteilte das Landgericht Konstanz wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 55 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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