Der Ausbruch der Geflügelpest im Züricher Weinland hat Auswirkungen für Geflügelhalter in der Gemeinde Gailingen. Sie müssen wegen der Nähe zum Infektionsgebiet ihre Tiere vorbeugend im Stall halten und schützen, so die Anordnung des Landratsamts Konstanz.
Virus für Menschen ungefährlich
Gailingen sei nur etwa zehn Kilometer vom Züricher Weinland entfernt, so das Konstanzer Landratsamt. Neben der Stallpflicht würden daher noch weitere Maßnahmen gelten. So seien Märkte und Ausstellungen für die Tiere verboten. Eier und Fleisch können laut der Behörde aber weiterhin verkauft und gegessen werden. Der aktuell nachgewiesene Virustyp sei für Menschen nach derzeitigem Stand ungefährlich.
Zusätzlich verweist das Landratsamt auf die allgemeingültige Landesverordnung vom 21. Januar zur Geflügelpest, die auch für Geflügelbetriebe mit weniger als 1.000 Tieren gilt. Dazu gehören entsprechende Hygieneregeln. Außerdem müssen Halter vermeiden, dass Geflügel mit Wildvögeln in Kontakt kommt.