Am Donnerstag hat das Landgericht Ravensburg die Klage eines Mannes abgewiesen, der nach Corona-Impfungen Schmerzensgeld von dem behandelnden Arzt verlangt hatte. Der damals 87-jährige Vater des Mannes war laut Gericht im Juni und Juli 2021 sowie im Januar 2022 von einem Allgemeinarzt in Bad Schussenried (Kreis Biberach) insgesamt dreimal gegen Corona geimpft worden. Im September 2022 starb der Senior.
Nun klagte der Sohn als Erbe seines Vaters gegen den Arzt. Der Kläger forderte laut Gericht insgesamt ein Schmerzensgeld von 22.500 Euro - pro Impfung 7.500 Euro. Der Vorwurf des Mannes: Sein Vater sei nicht hinreichend über die Impfungen und mögliche Folgen aufgeklärt worden. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sei daher unwirksam, so der Kläger.
Gericht sieht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
Doch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehe auf keinen Fall, so das Landgericht Ravensburg. Der Kläger habe nichts zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der Impfungen vorgebracht, nicht einmal zu Schwellungen und Spannungen im Bereich der Einstichstelle in den Tagen nach der jeweiligen Impfung. Allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen des Impfstoffes werde keine Entschädigung fällig, selbst wenn keine wirksame Einwilligung des Patienten vorgelegen haben sollte, hieß es vom Landgericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In den kommenden Wochen kann der Kläger Berufung einlegen.