Konstanz: Die Stadt Konstanz muss beim Thema Anwohnerparken ihre Gebühren überprüfen. Die Satzung ist nichtig. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Friederike Fiehler:
Die Stadt Konstanz hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Gebühren für das Anwohnerparken von rund 30 auf 150 Euro zu erhöhen. Weil die Stadt aber nur eine Satzung und keine Rechtsverordnung erlassen hatte, ist dies unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, in einer Verhandlung über das Freiburger Anwohnerparken. Wie die Stadt Konstanz mitteilte, warte man nun auf eine entsprechende Rechtsverordnung des Landes. Bis dahin gelte in Konstanz eine Übergangslösung. Bewohnerparkausweise, die bald ablaufen, bleiben bis Ende September gültig. Wer einen neuen Parkausweis beantragt, bekommt eine vorübergehende Ersatzbescheinigung, kostenlos. Wie Konstanz mit Anwohnerinnen und Anwohnern umgeht, die die höhere Gebühr bereits gezahlt haben, hat die Stadt noch nicht mitgeteilt.