Kommunen ist per Gesetz vorgeschrieben, dass sie den Kauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einem Hektar Größe grundsätzlich vom Landwirtschaftsamt genehmigen lassen müssen. Dagegen wollten die Städte Pfullendorf und Meßkirch (Kreis Sigmaringen) vorgehen. Weitere Kommunen hatten sich angeschlossen. Der sogenannte Normenkontrollantrag scheiterte jedoch vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart.
Entscheidung: Kommunen werden durch Gesetz nicht benachteiligt
Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG), das im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, verstoße nicht gegen die Landesverfassung, so die Richter des Verfassungsgerichtshofs. Auch die Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden werde dadurch nicht verletzt. Der Grund: den Kommunen verbleibe ausreichend finanzieller und organisatorischer Spielraum und sie hätten das Recht, Bauleitpläne aufzustellen.
Die Städte Meßkirch und Pfullendorf hatten ihren Antrag mit Ungleichbehandlung begründet, weil Bund, Land oder Kirchen für den Kauf landwirtschaftlicher Flächen keine Genehmigung brauchen.
Kritik gegen Gesetz zum Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken Pfullendorf und Meßkirch gehen vor Verfassungsgerichtshof
Kommunen ist derzeit vorgeschrieben, dass sie den Kauf von Grundstücken vom Landwirtschaftsamt genehmigen lassen müssen. Das wird nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Bürgermeister kritisiert "unsinniges Gesetz"
Der Bürgermeister von Meßkirch, Arne Zwick (CDU), spricht gegenüber dem SWR von einem "unsinnigen Gesetz, das kein Mensch braucht". Es erschwere den Kommunen, vorausschauend Grundstücke zu kaufen, so Zwick.
Das bedeutet einen Bürokratismus, der eigentlich nicht notwendig ist.
Auch der Pfullendorfer Bürgermeister Ralf Gerster (CDU) kritisiert das Agrarstrukturverbesserungsgesetz. Man müsse Bebauungspläne und Planungen vorlegen, was einen ungemeinen Bürokratismus mit sich bringe, so Gerster.