Das Amtsgericht Riedlingen hat das Verfahren gegen zwei Mitarbeiter des Bauhofs von Langenenslingen im Kreis Biberach gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Sie waren der fahrlässigen Tötung angeklagt, weil ein 77-jähriger Mann auf einem spiegelglatten Weg ausgerutscht und später im Krankenhaus verstorben war.
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