Symbolbild: Ananas im Supermarkt. Die Verbraucherzentrale BW hatte wegen Preisauszeichnungen auch von Obst geklagt.

Ananas war kein "Preis-Highlight"

EuGH: Verbraucherzentrale BW gewinnt gegen ALDI SÜD vor Gericht

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Der EuGH hat ein grundsätzliches Urteil zu Preisauszeichnungen getroffen. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, dass ALDI SÜD mit vermeintlichen "Preis-Highlights" geworben hatte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden: Die Preisangaben von ALDI SÜD verstießen gegen EU-Recht. Hintergrund war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Discounter im Zusammenhang mit Rabattaktionen. Sie kritisierte ALDI SÜD für irreführende Angaben.

Händler müssen Referenzpreise der letzten 30 Tage angeben

Die Verbraucherzentrale bemängelte, dass ALDI SÜD zwar den günstigsten Preis angegeben habe, sich aber Rabatte nicht auf diesen Betrag bezogen hätten. Den ursprünglich günstigen Preis hatte ALDI SÜD nur im Kleingedruckten versteckt. Der Werbeprospekt verwies auf einen höheren Preis, der zuletzt galt.

So geht es nicht, entschied der Europäische Gerichtshof. Das EU-Recht sehe ganz bewusst vor, dass Supermärkte den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zum Vergleich bei Preissenkungen deutlich angeben müssen. Dadurch werden Händler daran gehindert, Verbraucherinnen und Verbraucher irrezuführen. Denn sie könnten den ursprünglichen Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung nochmal bewusst erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen.

EuGH: Grundsatzurteil gilt nicht nur für ALDI SÜD

Das Urteil ist somit ein Erfolg für die Verbraucherschützer. Das Urteil aus Luxemburg gilt nicht nur für ALDI SÜD – alle Händler in der Europäischen Union müssen sich an diese Vorgaben halten. Eine Strafe muss der Discounter ALDI SÜD nicht bezahlen.

Bananen und Ananas waren zuvor günstiger gewesen

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan "Deutschlands bester Preis" unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die Rede von einem "Preis-Highlight" von 1,49 Euro pro Stück, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag - und damit unter dem "Preis-Highlight".

Bei den Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an - der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

Verbraucherschützer zufrieden nach Urteil

Die Verbraucherzentrale reagierte erfreut auf das Urteil aus Luxemburg. Der EuGH habe "für Klarheit gesorgt" und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt, erklärte sie. Das Urteil sorge "künftig für mehr Preistransparenz".

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SWR

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