Anmod:
Ab heute (1. 1. 2023) gilt in der katholischen Diözese Rottenburg Stuttgart ein reformiertes Arbeitsrecht. Der württembergische Bischof ist damit einer der ersten, der eine Empfehlung der Bischofskonferenz umsetzt. Für geschiedene oder nicht-heterosexuelle Menschen wird es künftig deutlich leichter sein, in einer katholischen Institution zu arbeiten. Esther Saoub fasst die wesentlichen Änderungen zusammen.
Die katholische Identität von Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten wird künftig durch diese Institution selbst repräsentiert und nicht durch deren rund 24.000 Mitarbeitende. Das bedeutet: Die Oberärztin eines katholischen Krankenhauses oder der Mathelehrer an einer katholischen Schule darf zum zweiten Mal heiraten oder in einer homosexuellen Beziehung leben, ohne Angst um den Job haben zu müssen. Bislang konnte sich die katholische Kirche durch ihr eigenes Arbeitsrecht ins Privatleben der Angestellten einmischen. In der neuen Grundordnung wird das Beziehungsleben dagegen als ‚rechtlich unantastbare Zone‘ ausgespart. Wer allerdings aus der Kirche austritt oder gegen die Kirche arbeitet, kann weiterhin gekündigt werden.
Vielfalt wird künftig in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Herkunft, Religion, sexuelle Identität oder Lebensform sollen keine Rolle spielen für den Arbeitgeber Kirche, vorausgesetzt, die Mitarbeitenden haben eine positive Grundhaltung gegenüber dem christlichen Charakter der Einrichtung.
Die kirchlichen Anforderungen an Kleriker und Ordensleute bleiben allerdings bestehen und beziehen sich – etwa mit dem Zölibat –weiterhin auch auf das Privatleben der Mitarbeitenden.