Die Landesregierung hat die bereits angekündigten Hilfen für mittelständische Unternehmen und Selbstständige zur Bewältigung der Energiekrise im Winter auf den Weg gebracht. "Wir sind sehr stolz, dass wir das hingekriegt haben", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Kredite bis zu fünf Millionen Euro sind möglich
Für Bäcker, Metzger oder Gießereien heißt das, sie können ab dem 1. Dezember Anträge für zinsverbilligte Kredite stellen. Das Programm ist bis 31. März 2023 befristet. Das Geld soll laut Kretschmann von Anfang 2023 an fließen.
Mit dem Liquiditätskredit, der zwischen 10.000 Euro und fünf Millionen Euro liegen kann, sollen die Unternehmen den Winter überbrücken, wenn sie die Energiekosten nicht mehr decken können. Firmen, die einen sehr hohen Anteil an Energiekosten haben, mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz, sollen auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent bekommen, höchstens aber 300.000 Euro.
Land bietet auch Krisenberatung für Unternehmen an
Das Land bietet den Unternehmen darüber hinaus eine kostenlose Krisenberatung an, in deren Rahmen geklärt werden soll, wo sie sich von Energiekosten entlasten können. Dieses Programm startet am 1. Dezember und geht bis 30. Juni 2023. Kostenpunkt für das Land: vier Millionen Euro. Die Berater sollen Hinweise geben, wie die Firmen an zusätzliche Kredite kommen. Zudem soll überprüft werden, wie sich die Unternehmen besser für Schwankungen bei den Energiepreisen wappnen können, etwa durch Einsparungen oder effizientere Anlagen. Außerdem sollen "Ansätze zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden" identifiziert werden.
Energiepreisebremse der Bundesregierung wird vorgezogen
Auch die Bundesregierung will kleinere Firmen und private Haushalte von den hohen Energiepreisen entlasten. Am Dienstag hat die Bundesregierung beschlossen, die geplante Gas- und Strompreisbremse vorzuziehen - sie soll schon rückwirkend ab Januar gelten.
Wie konkret die Bundesregierung die privaten Verbraucher und kleinen Betriebe ab Januar entlasten will, geht aus einem vorgelegten Gesetzentwurf hervor, der mehreren Medien vorliegt. Die Gaspreisbremse soll demnach zwar erst am 1. März greifen - die Entlastungen sollen aber rückwirkend auch schon im gleichen Umfang für Januar und Februar 2023 gelten.
Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese sollte nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar starten. Die Energiebranche hatte aber erklärt, dies sei genauso wie bei der Gaspreisbremse technisch nicht umsetzbar.
BWIHK lobt Bundesregierung für frühere Hilfen
Die Wirtschaft in Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), Christian Erbe, sagte, darauf habe man bei den ursprünglichen Planungen seit Monaten hingewiesen. "Der Lückenschluss ist von zentraler Bedeutung, weil zahlreiche Betriebe die massiv gestiegenen Kosten nicht vollständig an ihre Kunden weitergeben können."
BWIHK-Chef Erbe zeigte sich allerdings besorgt, falls die rückwirkenden Zahlungen erst im März fließen sollten. "Denn dann könnte das Geld bei vielen Betroffenen zu spät ankommen - für sie zählt jeder Tag. Wir brauchen deshalb auch dringend den Härtefallfonds", so Erbe.