Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen fordern erneut einen besseren Schutz vor Verkehrslärm. Gemeinsam wolle man den Druck auf den Bund erhöhen, damit dieser härter durchgreife und strengere Vorgaben zum Lärmschutz mache. Das steht in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag in Stuttgart vorgestellt wurde.
Kritik an Bundesverkehrsminister Wissing
Das aktuelle Lärmschutzrecht ist aus Sicht von Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) nicht geeignet, die Bevölkerung ausreichend vor Verkehrslärm zu schützen. "Der Bundesverkehrsminister darf das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben." Tempo 30 könnte beispielsweise schnell umgesetzt werden, scheitere jedoch an bestehenden Bundesgesetzen.
Länder fordern niedrigere Lärmgrenzwerte
Nordrhein-Westfalens Verkehrsstaatssekretär Viktor Haase (Grüne) forderte mehr Verbindlichkeit statt bisher freiwilliger Leistung bei Lärmsanierungen. Er verwies außerdem darauf, dass es trotz der gesundheitskritischen Lärmprobleme keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Straßen oder Zugstrecken gebe.
Wichtig seien auch verbindliche Lärmgrenzwerte, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter. Diese müssten am Gesundheitsschutz ausgerichtet sein. Vorgeschlagen wird ein Wert von 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht. Der Wert von 65 Dezibel entspricht etwa einem Fernseher in Zimmerlautstärke, 55 Dezibel gehen etwa von einem Kühlschrank aus.
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Studie: Drei Viertel der Deutschen fühlen sich durch Straßenlärm belästigt
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