Der baden-württembergische Landtag hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizeieinheiten bei Großeinsätzen beschlossen. Polizistinnen und Polizisten, die bei besonderen Einsatzlagen schwere Schutzausrüstung und Helme tragen, müssen künftig eine persönliche, fünfstellige Nummer tragen. Nach Angaben des Innenministeriums sind von der Neuregelung rund 1.640 von insgesamt 29.000 Beamtinnen und Beamten betroffen.
Strobl: Transparenz und gleichzeitig Schutz der Persönlichkeitsrechte
Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, es sei gelungen, Transparenz zu ermöglichen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Beamten zu schützen. Die Namen der Polizisten seien, anders als in anderen Ländern, nicht zu erkennen. "Damit sorgen wir für eine noch bürgerfreundlichere und bürgernähere Polizei", sagte er.
Kritik von Polizeigewerkschaften und Teilen der Opposition
FDP und AfD stimmten gegen die entsprechende Gesetzesänderung. FDP-Innenexpertin Julia Goll sprach von einem Misstrauensvotum. Die Landespolizei werde damit unter Generalverdacht gestellt. Auch Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnungspflicht wiederholt kritisiert und ebenfalls von einem Misstrauensvotum gesprochen.
Baden-Württemberg folgt mit der Kennzeichnungspflicht dem Vorbild anderer Bundesländer und setzt eine Vorgabe des Koalitionsvertrags von Grünen und CDU um. Mit dem Gesetz sollen Ermittlungen gegen Beamten und Beamtinnen wegen rechtswidrigen Verhaltens nach Großeinsätzen erleichtert werden.