Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen. Damit werden die Schmerzensgeldansprüche von Polizistinnen und Polizisten im Land ausgeweitet. Künftig sollen im Dienst verletzte Einsatzkräfte auch bei schuldunfähigen Tätern ihr Recht geltend machen können.
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