Eigenes Netzwerk prüfen
Prüfen sie vor allem anderen, ob mit ihren Geräten und in ihrem Netzwerk alles in Ordnung ist. Machen Smart-TV, NAS oder ein Rechner immer wieder datenintensive Updates, laufen unbeabsichtigt Livestreams oder ein IP-TV-Programm? Sind alle Geräte auf dem neusten Stand und arbeiten einwandfrei? Ist ihr drahtloses Netzwerk optimal eingestellt? Experten raten außerdem, den Router vor solchen Tests unbedingt neu zu starten. Sind alle diese Parameter nicht schuld am lahmen Internet, können sie die Verbindung prüfen.
Produktinformationsblatt
Zu Beginn eines Internet-Vertrages erhalten sie von ihrem Anbieter ein so genanntes Produktinformationsblatt. Dort wird die an ihrem Anschluss verfügbare Übertragungsrate für den Up- und den Download angegeben. Die Übertragungsrate bezeichnet dabei das, was an Geschwindigkeit mindestens, normalerweise und maximal an ihrem Anschluss technisch angeboten werden kann. Diese Angaben sind bindend und müssen grundsätzlich erreicht werden. Trotzdem sind Abweichungen in einem bestimmten Umfang möglich und ebenfalls rechtens.
Test-Programm der Bundesnetzagentur
Um zu prüfen, ob der Anbieter seine Pflichten erfüllt oder nicht, messen sie ihren Anschluss mit dem Tool der Bundesnetzagentur. Dazu installieren sie das auf den Seiten der Agentur angebotene Desktop-Tool, das sie durch den Mess- und Protokollierungsprozess begleitet. Die Verbraucherschützer aus Niedersachsen weisen darauf hin, dass sie "nur damit Ansprüche gegenüber Ihrem Anbieter geltend machen" können.
Ergebnis prüfen
Das Ergebnis der Tests wird in der Anwendung der Bundesnetzagentur gespeichert und ausgewertet. Nur nach Absolvierung eines kompletten Zyklus können sie ihre Rechte bei einer Abweichung durchsetzen.
Anbieter kontaktieren
Wird die ihnen in ihrem Produktdatenblatt des Internetanbieters zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht, nehmen sie Kontakt mit ihrem Internet-Anbieter auf. Fordern sie den Anbieter auf, den Vertrag entsprechend der Angaben auf dem Produktdatenblatt zu erfüllen, also die versprochene Leistung zu erbringen. Räumen sie eine angemessene Frist ein, die Verbraucherschützer nennen hier 14 Tage.
Weiter weisen die Experten der Verbraucherzentrale darauf hin, dass sie parallel auch die Zahlungen an ihren Provider mindern können: "Setzen Sie die monatlich geschuldete Internetgebühr in dem Verhältnis herab, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht."
Reagiert der Anbieter nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, können sie eine Anpassung ihres Vertrages an die langsameren Konditionen fordern. Ist dies nicht möglich, so steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. Außerdem können sie Schadenersatz fordern. Erkennt der Anbieter das nicht an, so die Verbraucherschützer, bleibt ihnen zuletzt nur die Klage vor einem Gericht.